Die nachfolgenden Reisebedingungen regeln unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und Nordic Team Travel, Inh. Sönke Jacobs (nachfolgend: Nordic Team Travel). Abweichungen in der Reisebeschreibung, der Reisebestätigung, in besonderen Kataloghinweisen und in den Internetausschreibungen haben Vorrang.

Reisender im Sinne dieser allgemeinen Geschäftbedingung ist, wer aufgrund des Reisevertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sofern Sie und die Reisenden nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch.

Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wurden Ihnen von uns vor Abschluß der Buchung die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt.

1. Abschluss des Reisevertrages

a) Auschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisungen oder Bewerbungen von Reiseleistungen unsererseits - auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen - stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben.
b) Mit der Buchung der Reiseleistungen bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser dem Kunden die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.

c) Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat, sofern er durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte Verpflichtung übernommen hat.

d) Weicht die Reisebestätigung von der Anmeldung des Kunden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Bindungsfrist dem Veranstalter gegenüber die Annahme erklärt.

e) Sind Preisermäßigungen an das Lebensalter gebunden - z. B. Kinderermäßigung/ Kostenfreiheit von Kleinkindern - ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt maßgebend. Dieses Alter ist vom Reiseanmelder bei der Buchung anzugeben.

2. Zahlungen

2.1 Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung durch Nordic Team Travel und Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651r Abs. 4 BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag wird 4 Wochen vor Abreise fällig.

2.2 Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach dem Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und der Aushändigung des Sicherungsscheins sofort fällig.

2.3 Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig. Weiterhin sind Kosten für Flugscheine oder Fährtickets, die auf Grund von Spezialtarifen sofort ausgestellt werden müssen, sofort fällig.

 

3. Leistungen

3.1 Bei Ferienwohnungen/Ferienhäusern hat der Kunde, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts Anderes erwähnt ist, die Mietnebenkosten, z.B. für Strom, Gas, Heizung und Endreinigung, gesondert und unmittelbar an den Besitzer zu zahlen.

3.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Ferienhausbesitzer, Flug- und Fährgesellschaften) und Reisebüros sind von Nordic Team Travel nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Reisebestätigung von uns hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 

 

4. Preis- und Leistungsänderungen

4.1 Nordic Team Travel kann den Reisepreis einseitig erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten:

a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

4.2 Die Preiserhöhung berechnet sich jeweils aus der Differenz zwischen dem bei Vertragsschluss von Nordic Team Travel ermittelten Kostenfaktor (Treibstoffkosten, Steuern und Abgaben, Wechselkurs) und dem im Zeitpunkt der Erhöhungserklärung ermittelten höheren Kostenfaktor. Sofern der Kostenfaktor nicht personenbezogen ist, wird der Differenzbetrag zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer der jeweiligen Reise umgelegt.

4.3 Der Kunde kann eine Senkung bzw. eine teilweise Rückerstattung des bereits gezahlten Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.1 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Nordic Team Travel führt.

 

4.4 Einseitige Preiserhöhungen durch Nordic Team Travel sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden und bis zu einem Betrag von 8 Prozent des Reisepreises zulässig.

4.5 Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann Nordic Team Travel ändern, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und sie von Nordic Team Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Solche Änderungen sind aber nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

 

5. Umbuchung

5.1 Nimmt Nordic Team Travel nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden Umbuchungen vor, kann Nordic Team Travel eine Umbuchungspauschale von 30,00 € verlangen.

5.2 Für eine Vertragsübertragung gelten abweichend von Ziffer 5.1 die gesetzlichen Regelungen.

 

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Nordic Team Travel kann von dem Reisevertrag über eine Pauschalreise bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zurücktreten, wenn in dem Vertrag die Mindestteilnehmerzahl und die vorgenannte Kündigungsfrist angegeben worden sind.

 

7. Stornierungsgebühren, Rücktrittspauschale

7.1 Bei Stornierung aller von Nordic Team Travel vermittelten Flüge kann Nordic Team Travel eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € pro Person zzgl. der von den Fluggesellschaften erhobenen Stornierungskosten verlangen. Ausgenommen sind Flüge zu günstigen Spezialtarifen deren Beförderungsscheine sofort ausgestellt werden müssen. Diese Flüge sind nicht erstattungsfähig und somit fallen 100% Stornokosten an.

7.2 Bei Stornierung aller von Nordic Team Travel vermittelten Fährüberfahrten kann Nordic Team Travel eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € pro Buchung zzgl. der von den Fährgesellschaften erhobenen Stornierungskosten verlangen. Ausgenommen sind Fährüberfahrten zu günstigen Spezialtarifen deren Beförderungsscheine sofort ausgestellt werden müssen. Diese Fährüberfahrten sind nicht erstattungsfähig und somit fallen 100% Stornokosten an.

7.3 Für Reiseleistungen mit Ausnahme von Flügen und Fährüberfahrten kann Nordic Team Travel folgende Stornopauschalen verlangen:

 

bis 60 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises

vom 59. – 30. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises

vom 29. – 8. Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises

ab 7. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises

bei Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises

7.4 Abweichend von den Ziffern 7.1 bis 7.3 kann Nordic Team Travel keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung des Kunden an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

7.5 Bereits berechnete und abgeschlossene Versicherungen sowie Umbuchungsgebühren sind nicht erstattungsfähig und in voller Höhe zu zahlen.

 

7.6 Nordic Team Travel behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend uns entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

7.7 Im Falle eines Stornierungsfalles ist der Kunde in jedem Fall berechtigt, Nordic Team Travel nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die von Nordic Team Travel geforderte Pauschale entstanden ist.

 

8. Gewährleistung

8.1 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, unabhängig der Leistungspflicht von Nordic Team Travel, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden gering zu halten bzw. ganz zu vermeiden. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet Beanstandungen unverzüglich den in den Reiseunterlagen angegebenen Stellen bzw. Personen zu melden und Abhilfe zu verlangen. Sollte in den Reiseunterlagen kein entsprechender Vermerk vorhanden sein, so muss die Beanstandung unverzüglich und direkt bei Nordic Team Travel gemeldet werden.

8.2 Agenturen auch vor Ort und deren Mitarbeiter, sowie Leistungsträger und deren Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt oder befugt Reisemängel zu bestätigen oder im Namen von Nordic Team Travel anzuerkennen.

 

9. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Nordic Team Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 

10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

10.1 Für die Beschaffung der für die Durchführung der Reise benötigten Reisedokumente sowie die Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich.

10.2 Nordic Team Travel haftet nicht für die Nachteile des Kunden, die aus der Nichteinhaltung der Ziffer 10.1 entstehen, soweit keine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Nordic Team Travel vorliegt.

 

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht

11.1 Bei Klagen gegen Vollkaufleute oder Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz von Nordic Team Travel.

11.2 Es findet ausschließlich deutsches Recht auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis Anwendung.

Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier:

https://ec.europa.eu/odr                                     

Nordic Team Travel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.

 

 

12. Veranstalter

Nordic Team Travel

Inh. Sönke Jacobs

Muthesiusstraße 12
12163 Berlin

Telefon:        +49 (0)30 200 53 71 - 0
Faxnummer: +49 (0)30 200 53 71 - 29
Mobil:           +49 (0) 172 32 38 066

E-Mail: info@nordic-team-travel.de
Web:     http://www.nordic-team-travel.de

 Stand: 01.07.2018

 

 

 

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