Dänemark/Finnland/Island/Norwegen/Schweden
EU-Staatsbürger benötigen für die Einreise einen gültigen Pass bzw. Personalausweis. Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument mit Lichtbild (Kinderreisepass oder Personalausweis).
Die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes finden Sie hier:
Dänemark
Finnland
Island
Norwegen
Schweden
Argentinien/Antarktis:
Bei der Einreise muss ein gültiger Reisepass (auch vorläufiger) vorgelegt werden, der mindestens 3 Monate über die Dauer des Aufenthaltes hinaus gültig ist. Bei der Einreise ist ein Nachweis einer gültigen Reise- oder Auslandskrankenversicherung vorzulegen. Die Versicherung muss medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte und Rückführung beinhalten. Internationale Airlines sind angehalten, diese Dokumente vor dem Boarding zu prüfen. Passagieren, die nicht über die erforderlichen Nachweise verfügen, wird ggf. das Boarding verweigert.
Grönland
Bei Ein- und Ausreise nach Grönland muss ein gültiger Reisepass vorgelegt werden, der ab Abreisedatum noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Färöer
Die Inseln unterliegen den dänischen Einreisebestimmungen, gehören jedoch nicht zum Schengener Raum. Zur Einreise ist ein gültiger Reisepass notwendig, der ab Abreisedatum noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Baltikum
Die drei baltischen Staaten gehören zum Schengener Raum. EU-Staatsbürger benötigen für die Einreise einen gültigen Pass bzw. Personalausweis.
Die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes finden Sie hier:
Russland
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht sowohl bei Ein- als auch bei Ausreise und auch bei Transitreisen z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden. Benötigt wird ein möglichst drei Monate über die Reise hinaus gültiger Reisepass, für Kinder unter 16 Jahren ein Kinderausweis, der stets mit Lichtbild versehen sein muss, oder ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils. Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste mit den akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Weitere Informationen zum Visumverfahren können Sie der Homepage der russischen Botschaft unter Visum entnehmen.